Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Unsere Exposé Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Sämtliche Angaben im Exposé sowie Angaben in übermittelten Unterlagen und Informationen beruhen auf den vom Auftraggeber oder Dritten erteilten Auskünften. Der Makler weist ausdrücklich darauf hin, dass er die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben nicht überprüft hat und er für deren Richtigkeit keinerlei Haftung übernimmt. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die künftige Nutzbarkeit, bauliche Zulässigkeit sowie steuerliche oder wirtschaftliche Effekte. Für unrichtige Angaben haften wir nun bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird ebenfalls nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Makler (ohne rechtliche Verpflichtung) Verträge zwischen Interessenten und Drittfirmen nachweist oder vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw.

§ 2 Mit Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung und Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform kommt zwischen dem Empfänger (Interessenten) und der Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Makler“ genannt) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Interessenten anerkannt werden.

§ 3 Sämtliche Informationen des Maklers sind nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz.

§ 4 Ist dem Maklerkunden das vom Makler angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen des Maklers  zu belegen.

§ 5
 Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

§ 6 Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Interessent im Falle des Kaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. an den Makler zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Interessent (Käufer) als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, 26506 Norden
soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 8 Sollten eine oder mehrere der vorstehend genannten Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon ausdrücklich nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien sodann durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am Nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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Hinweis auf EU-Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.