Unser Angebot für Eigentümer: Ihr Energieausweis

Als Hauseigentümer in Ostfriesland sind Sie verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis Ihrer Immobilie vorzulegen.

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Bewertung eines Gebäudes, deren Grundlage in der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt wurde. Seit 2009 ist er auch in Ostfriesland Pflicht.

Er bietet künftigen Käufern und Mietern Transparenz in Bezug auf den Energieverbrauch eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Eigentümern kann er als Anhaltspunkt zur dauerhaften Einsparung von Energie und Heizkosten dienen. Der Energieausweis beinhaltet Maßnahmen zur Energieeinsparung und zeigt auf, wann sich diese rechnen.

Für Sie kein Problem: Wenn Sie uns den Alleinauftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie erteilen übernehmen wir alle Kosten für einen verbrauchsabhängigen Energieausweis. Voraussetzung ist, dass  wir alle erforderlichen Abrechnungen, Gebäudedaten und Informationen vom Eigentümer erhalten.

EnergieausweisAls Eigentümer einer Immobilie in Norddeutschland sind Sie verpflichtet Käufern oder Mietern im Falle eines Verkaufs bzw. einer Neuvermietung Ihrer Immobilie einen Energieausweis auf Verlangen vorlegen. So sieht es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet. 

Sie können für Ihre Immobilie in Norddeutschland über uns einen bedarfsbasierten oder den
verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.

Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der Gebäudekonstruktion, Isolierung, Dämmung,
Fenster, Heizungsanlage usw. aufwendig berechnet. Er enthält aussagekräftige Informationen
über die energetische Qualität Ihrer Immobilie.  Je nach Baujahr, Beschaffenheit, Anzahl
der Wohneinheiten der Immobilie kann auch ein verbrauchsbasierter Energieausweis
ausgestellt werden. 

Der sogenannte Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs und den
Nutzungstagen berechnet. Das persönliche Heizverhalten des aktuellen Nutzers spiegelt sich
1:1  im Energieausweis nieder. So können Verbrauchsausweise für ein und  dasselbe Gebäude
erheblich voneinander abweichen. So verbraucht ein berufstätiges Ehepaar in der Regel
wesentlich weniger Energie als z.B. eine 5-köpfige Familie mit Hund. Deshalb sind Werte
aus Verbrauchsausweisen mit Vorsicht zu bewerten.

Wir empfehlen Ihnen einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen. Der Bedarfsausweis ist zwar
aufwendiger als ein Verbrauchsausweis, hat dafür aber eine wesentlich höhere Aussagekraft
für Sie und den potenziellen Käufer bzw. Mieter. Viele Kaufinteressenten in Ostfriesland
fragen direkt nach dem bedarfsbasierten Ausweis. Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf
jedwede energetische Fragen Ihrer Interessenten vorbereitet und können beruhigt Auskunft
geben.

Für die Erstellung eines großen, bedarfsorientierten Energieausweises berechnen wir eine
Pauschalvergütung in Höhe von 289,- €, für verbrauchsorientierte Energieausweis eine
Pauschalvergütung in Höhe von 59,- € (jeweils inkl. MwSt.). Wenn Sie uns den schriftlichen
Alleinauftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie erteilen, übernehmen wir sämtliche Kosten für
den notwendigen Energieausweis.

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) 
  • Detaillierte Baubeschreibung 
  • Angabe des Baujahres
  • Verbrauchsabrechnung Heizungsanlage (letzten 3 Jahre)
  • Auflistung durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen

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