Gebäudeenergiegesetz (GEG)
12Januar
Das Gebäudeenergiegesetz regelt, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen
Das aktuelle GEG wurde im Jahr 2023 überarbeitet. Die Änderungen treten m.W. zum 01.01.2024 in Kraft.
Dies sind die wesentlichen Regelungen des GEG:
Vorgaben an neue Heizungen
Künftig dürfen nur noch moderne Heizungen in Gebäude eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Gebäudesektor bis zum Jahr 2045 ohne fossiles Gas und Öl beheizt werden.
Es besteht keine Austauschpflicht für eine bereits verbaute Heizung. Die Regel gilt nur, wenn die Heizung nicht mehr repariert werden kann oder älter als 30 Jahre ist.
Die Wahl der Heizung liegt in der Entscheidung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Möglich sind zum Beispiel: der Anschluss an ein Wärmenetz, die Wärmepumpe, die Stromdirektheizung, die solarthermische Anlage, die Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff, die Wärmepumpen-Hybridheizung sowie die Solarthermie-Hybridheizung. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt keine Technologie vor. Bei der Wahl der Technologie können Energieberaterinnen und Energieberater helfen. Öffnet sich in einem neuen Fenster
Es sind großzügige Übergangsfristen vorgesehen, wenn beispielsweise eine Gasheizung auch auf Wasserstoff umgerüstet werden kann oder in Zukunft der Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist, dieses aber erst noch ausgebaut werden muss. Somit besteht genügend Zeit, die passende Heizung zu finden.
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