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Bestellerprinzip: Änderung der Maklercourtage
Ab 23.12.2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt:
Beauftragt der Verkäufer einer Immobilie ab 23.12.2020 den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.
Was bedeutet das Bestellerprinzip?
Mit dem Bestellerprinzip wird eine Regelung zur Zahlung der Maklerprovision bezeichnet, nach der derjenige die Kosten des Immobilienmaklers zu zahlen hat, der die Dienstleistung in Auftrag gibt.
Wer zahlt künftig die Maklerprovision?
Spätestens ab dem 23.12.2020 werden sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie in der Regel die Kosten für den Immobilienmakler je zur Hälfte teilen.
Vorteile des Bestellerprinzip
Wir begrüßen mit vielen anderen Kollegen die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf. Bei einem Immobilienkauf, hilft der Immobilienmakler nicht nur dem Käufer sondern auch dem Verkäufer. Trotzdem musste bisher meist (nur) der Käufer bezahlen.
Verändert das Bestellerprinzip den Kaufpreis ?
In der Praxis werden viele Eigentümer die Maklercourtage ab 23.12.2020 auf den Kaufpreis aufschlagen. Selbst das kann für Käufer von Vorteil sein, da deren Eigenkapital nicht unnötig geschmälert wird.